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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig.



§ 1 Vertragsgrundlagen


Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Wanderungen, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen und Stallungen, sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes.


§1.1 Vertragspartner


Vertragspartner ist auf der einen Seite Alpakas‘ Best Friends (auch Veranstalter genannt) und auf der anderen Seite Sie als unser Gast. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.


§1.2 Vertragsverhältnis


Bei einer Zugangsgewährung zu unseren Einrichtungen/Stallungen wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Alpakas‘ Best Friends, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Alpakas‘ Best Friends, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder beziehungsweise an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.



§ 2 Zutritt


§2.1 Zutrittsvoraussetzungen


Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren Weiden aufhalten.


§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug


Alpakas‘ Best Friends ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden.

Wenn die begründete Annahme besteht, dass von Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung ohne Kostenerstattung verwiesen werden.


§2.3 Hunde


Gäste dürfen keine Hunde oder andere Tiere auf das Stall-/Wiesengelände mitbringen und sind auch bei unseren Wanderungen nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.


§ 3 Sicherheit


Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas und anderen Tieren erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und auf den Wiesen, sowie die Teilnahme an unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschehen auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.


§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren


Das Streicheln unserer Alpakas und anderer Tiere ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Wanderung gestattet. Das Füttern der Tiere ist verboten.


§ 5 Gesundheitliche oder medizinische Bedürfnisse bzw. Risiken:


Im Interesse der Sicherheit der teilnehmenden Personen bitten wir Sie, Alpakas‘ Best Friends vor Beginn der Wanderung bzw. der Veranstaltung über mögliche gesundheitliche oder medizinische Bedürfnisse und Risiken (wie z.B. Herz- und Kreislaufbeschwerden, Krampfanfälle, Diabetes, Allergien (insbesondere gegen Insektenstiche)) zu informieren. Diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit.


§ 6 Alpaka Wanderungen


Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice.

Die Wanderungen haben unterschiedliche Längen, Dauer und führen teilweise durch steiles Gelände. Alle Teilnehmer, insbesondere Kinder, müssen in der Lage sein, die Dauer und Länge der Wanderung bewältigen zu können. Bei Abbruch der Wanderung aufgrund mangelnder körperlicher Voraussetzung besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung.


Jeder Gast ist selbst für richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Kleidung und Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Regenschirme dürfen von den Tierführern nicht aufgespannt werden.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wanderungen bei Meldungen von Gewittern, Stürmen, starkem Regen, Schneefall oder Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten.


Sollten sich während einer Wanderung, aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Wetterereignisse wie Gewitter, Sturm, starker Regen, Schneefall oder anderes, Ereignisse ergeben, die durch den Veranstalter nicht beeinflussbar sind und eine Durchführung der Wanderung maßgeblich beeinträchtigen, ist der Veranstalter befugt, die Wanderung abzubrechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet Schadenersatz oder Kostenersatz zu leisten.


Angaben zu Gehzeiten und Dauer der Veranstaltung:

Die Einschätzung der benötigten Zeit für die Wanderung bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen und ist lediglich ein Richtwert zur Orientierung. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo von Personen und Tieren. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Gehzeiten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.


Erfolgt eine Absage der Wanderung durch den Gast spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bleibt ein Gast der Wanderung ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Preises für die Wanderung fällig. Wird eine Wanderung seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Wanderung dennoch berechnet.


Alpakas‘ Best Friends behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung vor. Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, aufgrund eigener Erkrankung und/oder Erkrankung/Ausfall des Tieres ganz oder teilweise bis zum Tag der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Entsprechende Ersatztermine werden so schnell wie möglich angeboten.


Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an einer Alpaka-Wanderung teilnehmen.


§ 7 Verlust von Gegenständen


Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.


§ 8 Schadensmeldungen


Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Geländes von Alpakas‘ Best Friends anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.


§ 9 Fotografieren und Filmen


Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

Sollte mit den Teilnehmer/innen nichts Gegenteiliges vereinbart werden, erklären sich diese einverstanden, dass die vom Veranstalter oder von anderen Teilnehmer/innen während der Wanderung aufgenommen Fotos, Videofilme oder darüber verfasste Berichte, auf Webseiten, in Diavorträgen, anderen Medien oder in anderen Drucksorten ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und Veröffentlichungshonorar, veröffentlicht werden oder weiterverwendet werden können.


§ 10 Gutscheine


Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!


§ 11 Alpaka - Patenschaft


Die Dauer einer Alpaka-Patenschaft beträgt ab dem ersten Tag ein Jahr. Ausschlaggebend ist das Datum auf der Urkunde der Patenschaft. Die Auswahl des Paten-Alpakas obliegt dem Paten. Der Termin der kostenlosen Alpakawanderung ist vorher mit Alpakas‘ Best Friends abzustimmen. Das gleiche gilt für das Fotoshooting. Sofern das Paten-Alpaka an dem Tag der Wanderung nicht einsatzbereit sein sollte, obliegt es Alpakas‘ Best Friends dem Paten ein anderes Alpaka für die Wanderung zu übergeben. Alle anderen im Rahmen der Alpaka-Patenschaft genannten Leistungen haben ebenfalls ihre Gültigkeit in dem zuvor genannten Zeitraum.


§ 12 Allgemeines


Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Alpakas‘ Best Friends vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Alpakas‘ Best Friends. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nacherbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!


Perg, im Jänner 2021

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