Allgemeine GeschƤftsbedingungen
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schƶne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewƤhrleisten und die Sicherheit fĆ¼r Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig.
Ā§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen GeschƤftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten fĆ¼r die Alpaka-Wanderungen, fĆ¼r den Aufenthalt in unseren Einrichtungen und Stallungen, sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch auĆerhalb unseres GelƤndes.
Ā§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite Alpakasā Best Friends (auch Veranstalter genannt) und auf der anderen Seite Sie als unser Gast. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, VerbƤnden, Firmen und Ƥhnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
Ā§1.2 VertragsverhƤltnis
Bei einer ZugangsgewƤhrung zu unseren Einrichtungen/Stallungen wird kein vertragliches oder gesetzliches BeaufsichtigungsverhƤltnis begrĆ¼ndet. Entsprechendes gilt auch fĆ¼r MinderjƤhrige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemĆ¤Ć den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrĆ¼cklich hingewiesen. Die Leitung der Alpakasā Best Friends, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhƤngig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbststƤndige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. RechtsgeschƤftliche ErklƤrungen, insbesondere ein Verweis von Alpakasā Best Friends, kƶnnen mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder beziehungsweise an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
Ā§ 2 Zutritt
Ā§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem GelƤnde ist nur mit unserer ausdrĆ¼cklichen Zustimmung erlaubt. Kinder dĆ¼rfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren Weiden aufhalten.
Ā§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Alpakasā Best Friends ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem GelƤnde kann daher vor Vertragsabschluss ohne BegrĆ¼ndung, insbesondere aber fĆ¼r Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden.
Wenn die begrĆ¼ndete Annahme besteht, dass von Personen eine Stƶrung oder GefƤhrdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine EigengefƤhrdung zu befĆ¼rchten ist, kƶnnen diese auch aus einer laufenden Veranstaltung ohne Kostenerstattung verwiesen werden.
Ā§2.3 Hunde
GƤste dĆ¼rfen keine Hunde oder andere Tiere auf das Stall-/WiesengelƤnde mitbringen und sind auch bei unseren Wanderungen nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stƶren kƶnnten.
Ā§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas und anderen Tieren erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfƤltig zu erfĆ¼llen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch fĆ¼r alle SchƤden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und auf den Wiesen, sowie die Teilnahme an unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschehen auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften fĆ¼r ihre Kinder.
Ā§ 4 FĆ¼ttern und Streicheln von Tieren
Das Streicheln unserer Alpakas und anderer Tiere ist den Besuchern nur im Rahmen einer FĆ¼hrung oder auf einer gefĆ¼hrten Wanderung gestattet. Das FĆ¼ttern der Tiere ist verboten.
Ā§ 5 Gesundheitliche oder medizinische BedĆ¼rfnisse bzw. Risiken:
Im Interesse der Sicherheit der teilnehmenden Personen bitten wir Sie, Alpakasā Best Friends vor Beginn der Wanderung bzw. der Veranstaltung Ć¼ber mƶgliche gesundheitliche oder medizinische BedĆ¼rfnisse und Risiken (wie z.B. Herz- und Kreislaufbeschwerden, KrampfanfƤlle, Diabetes, Allergien (insbesondere gegen Insektenstiche)) zu informieren. Diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschlieĆlich Ihrer Sicherheit.
Ā§ 6 Alpaka Wanderungen
Hiermit mƶchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberĆ¼hrten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice.
Die Wanderungen haben unterschiedliche LƤngen, Dauer und fĆ¼hren teilweise durch steiles GelƤnde. Alle Teilnehmer, insbesondere Kinder, mĆ¼ssen in der Lage sein, die Dauer und LƤnge der Wanderung bewƤltigen zu kƶnnen. Bei Abbruch der Wanderung aufgrund mangelnder kƶrperlicher Voraussetzung besteht kein Anspruch auf die RĆ¼ckerstattung einer Leistung.
Jeder Gast ist selbst fĆ¼r richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Kleidung und Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Regenschirme dĆ¼rfen von den TierfĆ¼hrern nicht aufgespannt werden.
Der Veranstalter behƤlt sich das Recht vor, die Wanderungen bei Meldungen von Gewittern, StĆ¼rmen, starkem Regen, Schneefall oder Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte fĆ¼r den Fall extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden kƶnnen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten.
Sollten sich wƤhrend einer Wanderung, aufgrund von hƶherer Gewalt, wie z.B. Wetterereignisse wie Gewitter, Sturm, starker Regen, Schneefall oder anderes, Ereignisse ergeben, die durch den Veranstalter nicht beeinflussbar sind und eine DurchfĆ¼hrung der Wanderung maĆgeblich beeintrƤchtigen, ist der Veranstalter befugt, die Wanderung abzubrechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet Schadenersatz oder Kostenersatz zu leisten.
Angaben zu Gehzeiten und Dauer der Veranstaltung:
Die EinschƤtzung der benƶtigten Zeit fĆ¼r die Wanderung bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen und ist lediglich ein Richtwert zur Orientierung. Die tatsƤchliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo von Personen und Tieren. Schwankungen nach oben oder unten sind mƶglich. Aus abweichenden Gehzeiten kƶnnen keinerlei RechtsansprĆ¼che abgeleitet werden.
Erfolgt eine Absage der Wanderung durch den Gast spƤtestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine StornogebĆ¼hren. Bei einer spƤteren Absage behalten wir uns vor 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bleibt ein Gast der Wanderung ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine StornogebĆ¼hr in Hƶhe des kompletten Preises fĆ¼r die Wanderung fƤllig. Wird eine Wanderung seitens des Gastes, aus welchen GrĆ¼nden auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Wanderung dennoch berechnet.
Alpakasā Best Friends behƤlt sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung vor. Weiterhin behƤlt sich der Veranstalter vor, aufgrund eigener Erkrankung und/oder Erkrankung/Ausfall des Tieres ganz oder teilweise bis zum Tag der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Entsprechende Ersatztermine werden so schnell wie mƶglich angeboten.
Kinder unter 12 Jahren dĆ¼rfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an einer Alpaka-Wanderung teilnehmen.
Ā§ 7 Verlust von GegenstƤnden
Wir kƶnnen keine Haftung fĆ¼r abhanden gekommene GegenstƤnde der Besucher Ć¼bernehmen. FĆ¼r mitgefĆ¼hrtes GepƤck und mitgefĆ¼hrte und abgestellte GegenstƤnde wird auch dann keine Haftung Ć¼bernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.
Ā§ 8 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzĆ¼glich und in jedem Fall vor Verlassen des GelƤndes von Alpakasā Best Friends anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht spƤter ein Schaden entstehen kƶnnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede AnsprĆ¼che uns gegenĆ¼ber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlƤssige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Ā§ 9 Fotografieren und Filmen
Es ist schƶn, wenn Sie viele Aufnahmen fĆ¼r Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen fĆ¼r Verƶffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedĆ¼rfen unserer vorherigen Zustimmung.
Sollte mit den Teilnehmer/innen nichts Gegenteiliges vereinbart werden, erklƤren sich diese einverstanden, dass die vom Veranstalter oder von anderen Teilnehmer/innen wƤhrend der Wanderung aufgenommen Fotos, Videofilme oder darĆ¼ber verfasste Berichte, auf Webseiten, in DiavortrƤgen, anderen Medien oder in anderen Drucksorten ohne Nachfrage, ohne Nachweis des Namens und Verƶffentlichungshonorar, verƶffentlicht werden oder weiterverwendet werden kƶnnen.
Ā§ 10 Gutscheine
Gutscheine kƶnnen innerhalb der gesetzlichen VerjƤhrungsfrist von 2 Jahren eingelƶst werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht mƶglich!
Ā§ 11 Alpaka - Patenschaft
Die Dauer einer Alpaka-Patenschaft betrƤgt ab dem ersten Tag ein Jahr. Ausschlaggebend ist das Datum auf der Urkunde der Patenschaft. Die Auswahl des Paten-Alpakas obliegt dem Paten. Der Termin der kostenlosen Alpakawanderung ist vorher mit Alpakasā Best Friends abzustimmen. Das gleiche gilt fĆ¼r das Fotoshooting. Sofern das Paten-Alpaka an dem Tag der Wanderung nicht einsatzbereit sein sollte, obliegt es Alpakasā Best Friends dem Paten ein anderes Alpaka fĆ¼r die Wanderung zu Ć¼bergeben. Alle anderen im Rahmen der Alpaka-Patenschaft genannten Leistungen haben ebenfalls ihre GĆ¼ltigkeit in dem zuvor genannten Zeitraum.
Ā§ 12 Allgemeines
Die Berichtigung von IrrtĆ¼mern, Druck und Rechenfehlern bleibt Alpakasā Best Friends vorbehalten. ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand fĆ¼r beide Seiten und fĆ¼r alle RechtsansprĆ¼che ist der Sitz von Alpakasā Best Friends. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschƤftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berĆ¼hrt das nicht die Wirksamkeit der Ć¼brigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nƤchsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewƤhrleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder hƶherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit mƶglich nacherbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewƤhrt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen GeschƤftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Perg, im JƤnner 2021